0176 704 896 22  Heinrich-Heine-Straße 2, 25451 Quickborn

Planung von BMA, Brandmeldekonzept

Sie sind hier: Startseite » Allgemeine Elektroarbeiten » Planung von BMA

Planung von BMA, Brandmeldekonzept

Wenn Planer einwenden, die Nachweise zum baulichen Brandschutz enthielten bereits das Notwendige, sollte man dies nicht gelten lassen. Die Nachweise zum baulichen Brandschutz enthalten zumeist lediglich grundlegende Feststellungen und Anforderungen, wie zum Beispiel, dass eine BMA zu installieren ist und bestenfalls noch den Überwachungsumfang und die Steuerfunktion.

Ein Brandmeldekonzept muss aber sehr speziell auch die Betreiberanforderungen enthalten.

Das sind technisch, technologische und betriebliche Umgebungsbedingungen und auch Anforderungen der Gebäudeversicherung. So ist man auf der sicheren Seite, wenn man erstens ein Brandmeldekonzept erstellt bzw. erstellen lässt, welches die folgenden Mindestanforderungen enthält:

  • Objektangaben

  • Schutzziele

  • Umfang der automatischen Überwachung

  • Vorgaben zur Vermeidung von Falschalarmen

  • Art der Fern- und internen Alarmierung

  • Steuerfunktionen

  • Alarmorganisation

  • Anforderungen an die Dokumentation

  • Anforderungen an die Instandhaltung, insbesondere die Wartung

  • und erforderliche Prüfungen einschließlich der Fristen.

Die folgende Tabelle fasst wichtige Angaben und Kategorien von Brandmeldeanlagen in Form einer Übersicht zusammen.

Angaben und Kategorien von Brandmeldeanlagen

Angaben/Kategorie

Erläuterungen

Planung

  • Die Planung der BMA umfasst hauptsächlich die Festlegung

  • der zu überwachenden Räume,

  • die Auswahl und Platzierung der erforderlichen Melder und Signalgeber, die Bildung von Meldebereichen und Meldegruppen,

  • die Auswahl der Anlagentopologie,

  • die Festlegung der Standorte für die Zentrale(n)und die Feuerwehrperipherie,

  • die Beschreibung der Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall und die Erstellung einer Matrix für die Brandfallsteuerungen.

Überwachungsumfang

Der Sicherungsbereich umfasst die Teile des Gebäudes, die mit automatischen Brandmeldern überwacht werden sollen. Der Überwachungsumfang ergibt sich (basierend auf dem Brandschutzkonzept) aus dem Konzept der BMA.

Die DIN 14675 unterscheidet hinsichtlich des Überwachungsumfanges die folgenden 4 Kategorien.

Vollschutz
(Kategorie 1)

alle Bereiche und Räume des Gebäudes werden mit automatischen Brandmeldern überwacht (auch Zwischendecken, Zwischenböden, Kanäle, Schächte, Be- und Entlüftungsanlagen.) Von der Überwachung ausgenommen werden Räume mit nur geringen Brandlasten (Wasch- und Toilettenräume, in denen keine brennbaren Vorräte gelagert werden, nicht zugängliche Kabelkanäle und Kabelschächte mit feuerbeständiger Abtrennung, Laderampen im Freien, Räume mit automatischen Feuerlöschanlagen, deren Auslösung an die BMA gemeldet wird sowie Zwischendecken und Zwischenböden, wenn festgelegte Rahmenbedingungen eingehalten werden.)

Wasserlöschanlagen (Sprinkler) lösen erst bei hohen Temperaturen aus und können Brände in der Entstehungsphase nicht erkennen. Deshalb wird trotz der normativ zulässigen Ausnahme für gesprinklerte Bereiche mit einer erhöhten Personengefährdung (z.B. in Verkaufs- oder Versammlungsstätten) häufig eine zusätzliche Überwachung mit Rauchmeldern gefordert.

Teilschutz

(Kategorie 2)

kommt zum Einsatz, wenn die Gefährdung nur in bestimmten Bereichen besteht. Die Trennung zwischen den überwachten und nicht überwachten Bereichen muss mindestens aus einer feuerbeständigen Wand oder einer feuerbeständigen Decke bestehen. Innerhalb des überwachten Bereiches erfolgt die Projektierung wie in der Kategorie 1.

Schutz der Fluchtwege
(Kategorie 3)

geringstes Sicherheitsniveau, geringste Anforderungen. Die Überwachung mit automatischen Meldern beschränkt sich hier auf die Treppenräume und Flure sowie auf Räume, die an die Fluchtwege angrenzen und in denen ein Entstehungsbrand von anwesenden Personen nicht rechtzeitig erkannt wird. (Archive, Lager, Technikräume).

Schutz der Einrichtungen
(Kategorie 4)

geht über die Basisschutzziele des baulichen Brandschutzes hinaus und umfasst den Schutz von hochwertigen Gütern oder technischen Anlagen mit hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit. Die Brandmelder werden innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der zu schützenden Objekte platziert.

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen

Es handelt sich hier um Mindestanforderungen. Die Einbeziehung weiterer Räume ist selbstverständlich zulässig. Eine BMA gilt in ihrem Gesamtumfang als ein Produkt im Sinne des Bauproduktengesetzes. Insofern ist es notwendig, dass ihre einzelnen Komponenten zueinander kompatibel sein müssen. Es ist eine objektspezifische Planung, Projektierung sowie Montage, Inbetriebnahme und Abnahme durch zertifizierte Fachplaner/Fachfirmen mit Akkreditierung nach DIN 14675 erforderlich. Damit sicher ist, dass solche Anlagen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen und durch den Verband der Schadensversicherer anerkannt werden, sind sie ausschließlich durch vom VdS zugelassene Firmen zu installieren.

Unabhängig von BMA fordert das Bauordnungsrecht auch Hausalarmanlagen. Diese dienen der Alarmierung der Gebäudenutzer. Hauptsächliche Anwendungsfälle findet man in Schulen und kleineren Hotels. Die Auslösung erfolgt über den Druckknopf der Handfeuermelder (ohne Meldung zur Feuerwehr).

Eine wichtige Aufgabe für das Facility Management ist es unter anderem auch, die wiederkehrende Prüfung der BMA innerhalb der vorgegebenen Fristen durchzuführen. Die Prüfung erfolgt zum einen vor der ersten Inbetriebnahme, dann wiederkehrend und nach wesentlichen Änderungen. Die Durchführung der Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit muss durch einen anerkannten Sachverständigen erfolgen (AnlPrüfVO).

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

Die Aufgabe von automatischen Brandmeldeanlagen ist die selbständige Erkennung von Bränden in einer sehr frühen Phase ihrer Entstehung. Hierfür werden physikalische Eigenschaften von Begleiterscheinungen der Brände, wie beispielsweise Flammen, Hitze, Rauch, Gase usw. genutzt. Nach der Erkennung werden die Benutzer und die Feuerwehr alarmiert. Die hierfürltigen Normen sind

  • die DIN VDE 0833-2: Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall und

  • die DIN 14675 Brandmeldeanlagen-Aufbau und Betrieb.

Ein weiteres wichtiges Dokument über Brandmeldeanlagen dient der Definition der Schutzziele. In diesem findet man in der Musterbauordnung (MBO), § 14 („Vorbeugung der Entstehung eines Brandes, der Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie der Rettung von Menschen und Tieren und das Ermöglichen wirksamer Löscharbeiten“).

Speziell für Sonderbauten sind gemäß MBO § 2 bauordnungsrechtliche Vorschriften erlassen worden. Diese Vorschriften gelten für den Einbau der BMA, der in den Bundesländern teilweise unterschiedlich erfolgt. Grundsätzlich sind nach den besonderen Bauvorschriften der Bundesländer in folgenden Bauten Brandmeldeanlagen einzusetzen:

Erfordernisse für BMA

Einsatzort

Regelungen

Versammlungsstätten

Gemäß MVStättV § 20 ist eine automatische BMA und eine Alarmierung- und Lautsprecheranlage in Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1000 m² Grundfläche notwendig.

Hochhäuser

Gemäß Nr. 6.4 MHHR für Hochhäuser werden eine BMA und Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen gefordert.

Für Hochhäuser

< 60 m Höhe

und Nutzungseinheiten mit < 200 m² Grundfläche über dem ersten OG

sind automatische Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich

Beherbergungsstätten

müssen gemäß § 9 MBeVO eine BMA mit Rauchmelder-Überwachung der Rettungswege bei mehr als 60 Gastbetten haben

Beherbergungsstätten in Hochhäusern

spezielles Brandschutzkonzept ist notwendig,

(Diese Sonderbauten sind aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Bedingungen nicht genormt)

Kleinere Betriebe

Einrichtung zur Alarmierung der Betriebsangehörigen und der Gäste im Gefahrenfall (hier genügen z.B. manuell auslösbare Alarmierungseinrichtungen.)

geschlossene Mittel- und Großgaragen

Gemäß § 17 M-GarVO ist eine Brandmeldeanlage erforderlich, wenn sie mit baulichen Anlagen oder Räumen in Verbindung steht, für die Brandmeldeanlagen (ohnehin) erforderlich sind

Verkaufsstätten

gemäß § 20 MVKVO sind Handfeuermelder mit direkter Weiterleitung an die Feuerwehr und bei Verkaufsstätten >2.000 m² sind Alarmierungseinrichtungen erforderlich.

Schulen

Hier wird entsprechend Schulbaurichtlinie Nr. 9 (MSchulbauR) eine Hausalarmierung mit zentraler Auslösung gefordert

Wohnungen

Hier sind Rauchwarnmelder entsprechend der Forderungen der Bundesländer einzusetzen.

Industriebauten

Durch den Einsatz einer BMA wird in Industriebauten die Vergrößerung des zulässigen Brandabschnitts und auch eine Verlängerung der maximal zulässigen Rettungsweglänge möglich.

Krankenhäuser/ Pflegeeinrichtungen

Auch hier sind BMA vorgeschrieben.

Sonderbauten

Wenn das bauordnungsrechtliche Brandschutzkonzept eine BMA vorsieht, ist sie zu errichten.

Weil sich Vorschriften relativ schnell ändern, und weil sie auch regional teilweise recht unterschiedlich sind, ist es notwendig, diese Tabelle (wie auch alle anderen Angaben) auf Aktualität zu prüfen.

Für das Facility Management ist es wichtig, all diese jeweils vor Ort in oft sehr unterschiedlicher Weise vorgefundenen Zustände gut zu erkennen und zu analysieren, damit die Anlagen einerseits alle auch ordentlich erkannt und dokumentiert werden und hieraus die für die Instandhaltung notwendigen Maßnahmen abgeleitet werden. Besonders zu erwähnen sind hierbei die turnusmäßigen Prüfungen und Wartungsarbeiten.

Brandmeldezentralen (BMZ)

Brandmeldezentrale in einem Brandschutzgehäuse

Wie bereits erwähnt, ist eine BMZ der zentrale Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Hier laufen die Meldungen zusammen, und hier befinden sich auch alle anderen notwendigen zentralen Einrichtungen, wie Energieversorgung, Steuerungseinheiten usw. Regelhaft sind Brandmeldeanlagen in einem speziellen Brandschutzgehäuse untergebracht. Weiterhin ist für die BMZ ein allgemein gut erkennbarer und besonders gekennzeichneter Raum vorzusehen.

Die BMZ ist sozusagen das Gehirn der BMA, weil hier alle Informationen zentral zusammenlaufen. Und von hier aus werden sowohl die zentralen, als auch die (meisten) peripheren Komponenten mit Energie versorgt. In der Zentrale entstehen die Gefahren- und Störmeldungen. Die Brandschutzeinrichtungen werden von hieraus angesteuert.

Die folgenden Fotos wurden ausgewählt, um die wichtigsten idealtypischen Baugruppen von BMZ zu veranschaulichen. Dabei kommt es lediglich auf die allgemeine Information und nicht auf Fabrikate oder spezielle Ausführungen an.

Das „Innenleben“ einer Brandmeldezentrale

Beispiel BMZ und ihre angeschlossenen Komponenten, Quelle: BMZ „hifire 4400“

BMZ mit Bedien- und Anzeigeelementen: Anschlusstechnik für 4 Loops (2 Loopkarten) bzw. 16 Meldergruppen (2 Grenzwertkarten) Bild: Telenot, Aalen

In relativ einfachen BMZ bzw. in älteren Fabrikaten wird die sogenannte Grenzwert- bzw. Linientechnik angewendet. Das bedeutet, dass an eine „Meldelinie“ ein oder auch mehrere Brandmelder angeschlossen werden. Die Meldung eines Alarms erfolgt in der BMZ, allerdings ohne, dass bei dieser Ausführung erkannt werden könnte, um welchen Melder genau es sich handelt. Es ist also kein Einzelmelder vorgesehen.

Um diesem Nachteil vorzubeugen, wird bei größeren Anlagen die sogenannte Ringbustechnik angewendet. An einem solchen Ring können bei Bedarf mehr als 100 Handfeuermelder, automatische Melder, Signalgeber oder auch Kuppler angeschlossen werden.

Entscheidend hierbei ist, dass jeder Busteilnehmer über eine eigene Adresse verfügt, sodass er in der BMZ identifiziert werden kann. Man kann so den Ort der Brandentstehung bereits in der BMZ recht genau orten.

Komponenten einer Brandmeldeanlage (BMZ, Alarmgeber, Brandmelder, Warntonsirene, Handfeuermelder, ...) Bild: Telenot, Aalen

Um eine hohe Zuverlässigkeit zu erhalten, erfolgt die Versorgung mit Energie redundant. Die „normale“ Stromversorgung erfolgt aus dem Niederspannungsnetz. Wenn dieses ausfällt, muss die Sicherheitsstromversorgung automatisch übernehmen. An dieser Stelle empfiehlt sich ein weiteres Fallbeispiel. Es mag helfen, den Charakter dieses Buches noch einmal anschaulich zu unterstreichen. Geht es doch darum, einerseits nicht zu tief in die Spezialmaterie einzutauchen, weil das den Fachleuten der Gewerke vorbehalten bleiben muss, aber andererseits doch als Facility Manager über so viel Kenntnisse zu verfügen, dass der sichere und korrekte Betrieb gewährleistet wird.

Die Größe einer BMA ist letztlich unbegrenzt, weil Brandmeldesysteme mit mehreren vernetzten Zentralen gestaltet werden können. Man bezeichnet diejenige Zentrale als die Hauptzentrale, durch welche die Meldung an die Feuerwehr realisiert wird. Damit ist klar, dass an dieser Hauptzentrale alle relevanten Meldungen zusammenlaufen müssen. Ebenfalls müssen an dieser Stelle alle Abschaltungen erkennbar sein. Die typischen Anforderungen an den Bedienteil der „zentralen Brandmeldezentrale“ sind:

  • Abruf der Störmeldungen,

  • „Durchblättern“ der Alarmmeldungen,

  • Rückstellung des Alarmzustandes,

  • Zu- und Abschaltung der akustischen Alarmierung, aller Brandfallsteuerungen, von einzelnen Meldern, Gruppen oder Brandfallsteuerungen.

Weil die Gestaltung der BMA-Produkte von Hersteller zu Hersteller nicht einheitlich ist, muss dennoch den Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall der schnelle Zugriff auf alle erforderlichen Informationen gewährleistet werden. Deshalb besitzen heutige BMA einheitliche Bedienen- und Anzeigeeinrichtungen für die Feuerwehr.

Auswahl und Anordnung von Brandmeldern

Die Grundlage für die Planung der Brandmelder ist (neben den bereits erwähnten notwendigen Konzepten) der jeweilige Grundrissplan der Objekte. Es versteht sich von selbst, dass sie für diesen Zweck genau den aktuellen Stand haben müssen. Die Anordnung der Handfeuermelder erfolgt an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppen.

Die Wahl der Ausführungsart der automatischen Brandmelder wird bestimmt durch die Raumnutzung und die Umgebungsbedingungen.

Bei der Planung muss eingeschätzt werden, welche der möglichen Brandkenngrößen am sichersten vorzusehen sind und mit welchen zu Falschalarmen führenden Störgrößen gerechnet werden muss.

Das wirkungsvollste Mittel ist hierfür die Sprachalarmierung (elektroakustische Anlagen, ELA).

Die ELA wird hierbei hauptsächlich benutzt, um zunächst ein Aufmerksamkeitssignal zu senden, zyklische Wiederholung eines vorprogrammierten (ggf. mehrsprachigen) Textes, bedarfsweise direkte Sprachdurchsagen der Feuerwehr oder der Betriebsleitung bei Bedarf gestaffelte bzw. differenzierte Textausstrahlung (ggf. unter Berücksichtigung unterschiedlicher Objekte im Unternehmen).

Bezüglich der Sicherstellung der Energieversorgung der Anlage ist auch hier Redundanz gefordert. Wenn das öffentliche Netz ausfällt, muss die Anlage noch mindestens 30 Minuten die Alarme bzw. Textdurchsagen senden können.

Bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen besteht die Gefahr, dass solche Aufgaben nicht ordnungsgemäß und sicher übertragen werden. Vielleicht sind sie ja nicht einmal erkannt worden?

Hausalarmanlagen

Gero Gerber, Hohenfelden

Man versteht unter diesem Terminus den Versuch, aus Kostengründen auf eine Brandmeldeanlage zu verzichten und dennoch ein bisschen Brandüberwachung und ein bisschen Alarmierung zu haben.

Vielleicht ist das auch der Grund dafür, dass es für die Installation von Hausalarmanlagen keine Normen gibt. Sozusagen ersatzweise hat der Bundesverband der Hersteller und Errichter von Sicherheitssystemen (BHE) eine eigene Verbandsrichtlinie für Hausalarmanlagen erstellt.

Naturgemäß hat diese Richtlinie sehr viel mit der Errichtung für Brandmeldeanlagen (VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen) gemein. Das führt immerhin zur Empfehlung der Verwendung hochwertiger Komponenten der Brandmeldetechnik auch für Hausalarmanlagen. Man muss allerdings dazu sagen, dass diese BHE-Richtlinie keine baurechtliche Bedeutung hat und auch nicht als anerkannte Regel der Technik gilt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.